Beide Grenzen des § 131b BAO — 15.000 € Jahresumsatz und 7.500 € Barumsatz — werden laufend mitgerechnet. Ab 5.000 € Barumsatz sehen Sie, wie viel Luft noch bleibt.
beide § 131b-Grenzen mit Restbetrag
Bevor die Pflicht greift
In Österreich greift die Registrierkassenpflicht erst, wenn beide Grenzen des § 131b BAO überschritten sind. PhyPilot rechnet beide mit — damit Sie wissen, wo Sie stehen.
Im Detail
15.000 € Jahresumsatz und 7.500 € Barumsatz werden laufend mitgeführt — die Pflicht greift erst, wenn beide überschritten sind.
Der Hinweis kommt früh genug, um noch zu handeln, und nennt den konkreten Restbetrag bis zur Grenze.
Wer bargeldlose Zahlung per QR-Code anbietet, senkt den Barumsatz — die Warnung zeigt diesen Weg gleich mit.
Kassa, Bank und Terminal werden getrennt geführt. Nur was tatsächlich bar hereinkam, zählt in die Barumsatz-Rechnung.
Die Warnung hilft bei der rechtzeitigen Einordnung, ersetzt aber nicht das Gespräch mit dem Steuerberater.
Häufige Fragen
Erst wenn beide Grenzen des § 131b BAO überschritten sind: mehr als 15.000 € Jahresumsatz UND mehr als 7.500 € davon in bar. Eine Grenze allein löst die Pflicht nicht aus.
Ja, beide Grenzen laufend. Ab 5.000 € Barumsatz weist PhyPilot Sie darauf hin und zeigt, wie viel Luft bis zur Grenze bleibt — Sie entscheiden rechtzeitig statt rückwirkend.
Ja. Zahlungen über Bankomat oder Kartenterminal zählen zum Barumsatz und erhöhen ihn mit. Nur Überweisungen bleiben außen vor.
Indem Sie überwiegend per Überweisung kassieren — der QR-Code auf der Honorarnote macht das für den Patienten so bequem wie Barzahlung.
Nein, und das ist Absicht: PhyPilot überwacht die Grenzen, verkauft Ihnen aber keine Kasse. Wird die Pflicht doch schlagend, sehen Sie es früh genug, um sich in Ruhe darum zu kümmern.
Ökosystem
Mit Ihren Patienten, Ihren Honorarnoten, Ihren Zahlen. Danach entscheiden Sie — die Daten gehören ohnehin Ihnen.
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