Eine Honorarnote muss nicht auf einmal beglichen werden. Teilzahlungen werden derselben Note zugeordnet, der offene Restbetrag ist jederzeit auf einen Blick sichtbar.
alle drei Zustände nebeneinander
Flexibel für Patient und Praxis
Nicht jede Honorarnote muss auf einmal beglichen werden.
Im Detail
Wie viele Teilzahlungen zu einer Honorarnote gehören, legen Sie je nach Betrag und Situation selbst fest.
Bereits gezahlter Betrag und offener Rest stehen direkt an der Honorarnote, ohne nachzurechnen.
Verstreicht die Frist, wird ausschließlich der noch offene Teil gemahnt — bereits Bezahltes bleibt unberührt.
Sämtliche Teilzahlungen werden derselben Note zugeordnet, keine Zersplitterung auf mehrere Dokumente.
Häufige Fragen
Ja. Jede Zahlung wird einzeln mit Datum und Betrag erfasst, sodass Anzahlung und Restbetrag jederzeit nachvollziehbar sind.
Ja. Das PDF weist Anzahlung, bereits gezahlte Beträge und den offenen Rest samt Datum aus — das beugt Rückfragen vor.
Aus der Übersicht der offenen Posten im Finanzen-Dashboard: Teilweise bezahlte Noten bleiben dort sichtbar, bis der Rest eingeht.
Ja. Je Zahlung halten Sie fest, ob sie bar, per Überweisung oder über das Kartenterminal kam — das Kassenbuch führt die Wege getrennt.
Nur der offene Rest. Das Mahnwesen berücksichtigt bereits erfasste Zahlungen, damit niemand eine längst bezahlte Summe angemahnt bekommt.
Ökosystem
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